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BFH, 29.03.2007 - VII B 320/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO es § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO es § 116 Abs. 3 Satz 3; ; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 20.09.2006 - 4 K 2647/06
- BFH, 29.03.2007 - VII B 320/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01
Sozietätswechsel
Auszug aus BFH, 29.03.2007 - VII B 320/06
Was sich aus dem von der Beschwerde angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2003 1 BvR 238/01 (BVerfGE 108, 150) für den Fall des Klägers ergeben soll, ist nicht erkennbar.
- BFH, 01.08.2008 - VIII S 22/08
Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung
Ebenso entspricht die Rechtsauffassung des FG der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass sich ein Beteiligter nicht auf die Verletzung rechtlichen Gehörs hinsichtlich solcher Tatsachen oder Rechtsfragen berufen kann, die bereits in das Verfahren eingeführt und den Beteiligten bekannt sind (…BFH-Beschluss vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284); eine insoweit ungenügende Vorbereitung eines Beteiligten ist kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung (vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 2007 VII B 320/06, n.v.).